In der retrospektiven K Kohortenstudie wurden die Verordnungsdaten der AOK Hessen (2004 – 2015) von 8.119 Demenz-Patienten (durchschnittlich 79,5 Jahre alt, 61 % weiblich) analysiert. Vor Studieneinschluss hatten bereits 34,4 % Antidepressiva, 37,3 % Antipsychotika und 22,9 % Anxiolytika oder Hypnotika/Beruhigungsmittel erhalten.
Im Beurteilungszeitraum von bis zu 30 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus kam es relativ häufig zur Neuverordnung von Psychopharmaka: Bei 1,8 % wurden Antidepressiva neu angesetzt, bei 2,1 % Anxiolytika oder Hypnotika/Beruhigungsmittel und bei 7,1 % Antipsychotika. Bei jeweils der Mehrheit – 83,0 %, 56,9 % und 61,9 % – lag die Verordnungsdauer über sechs Wochen.
Prädiktoren
Neuropsychiatrische Symptome (NPS) und ein hoher Pflegebedarf (Pflegegrad 3) erhöhten die Wahrscheinlichkeit, neu Antidepressiva, Antipsychotika und Anxiolytika oder Hypnotika/Beruhigungsmittel zu erhalten, jeweils deutlich. Dies war – Ausnahme Antidepressiva – auch bei einem Delir der Fall.
Antipsychotika-Neuverordnung
Deutlich erhöhte Odds Ratios (OR) für eine neue Antipsychotikum-Verordnung ergaben sich bei Wahn/Halluzination/ akuter Psychose (OR: 2,47), bei Agitation/ Wut/Feindseligkeit (OR: 1,73) und bei Angst (OR: 1,84) sowie bei Delir der Demenz- Kranken (OR: 2,13). Betroffen waren vor allem Patienten mit Lewy-Körperchen- Demenz (OR: 1,35) und jene mit Pflegegrad 3 (OR: 4,01). JL