Komplexprotein-freies Botulinumtoxin

Neuro-Depesche 6/2011

Niedrigere Antigenität gegen sekundäres Therapieversagen

Seit sechs Jahren ist das erste und bislang einzige Komplexprotein-freie Botulinumtoxin-Präparat zugelassen. Bei seinem klinischen Einsatz ist bislang kein einziger Fall eines sekundären, d. h. durch Bildung neutralisierender Antiköper gegen das Toxin hervorgerufenen Therapieversagens bei De-novo-Patienten aufgetreten.

Das in einem aufwändigen Prozess gereinigte BoNT-A-Präparat enthält nur das therapeutisch aktive, reine Neurotoxin (150 kD) und nicht – wie die herkömmlichen BoNT-A-Präparate – weitere bakterielle Fremdproteine in Form von Komplexproteinen, inaktivem Neurotoxin oder anderen therapeutisch nicht wirksamen Bestandteilen. Somit verfügt dieses Präparat über eine höhere spezifische biologische Aktivität.

Komplexproteine beeinflussen nicht nur die Wirksamkeit nicht: Weder die Stabilität des Präparats, noch die Diffusion des Neurotoxins im Muskel oder die allgemeine Nebenwirkungsrate sind betroffen. Sie scheinen dem derzeitigen Wissenstand nach aber die Antikörper(AK)-Produktion gegen das aktive Toxin zu stimulieren. Eine aktuelle prospektive Pilotstudie an 35 Patienten mit zervikaler Dystonie, die unter herkömmlichen BoNT-A-Präparaten AK und ein sekundäres Therapieversagen (nach dem TSUI-Score) entwickelten, zeigt, dass die AK-Titer nach einer Umstellung auf das Komplexprotein-freie BoNT-A-Präparat sogar sinken: Nach den hochsensitiven Hemi-Diaphragma-Assays (HDA) lagen alle Titer trotz der Weiterbehandlung unterhalb des Ausgangswertes, und bei allen mehr als vier Jahre behandelten Patienten waren die AK sogar unterhalb der Nachweisgrenze. Der Titerabfall war dabei genauso steil wie in der Vergleichsgruppe, die die Botulinumtoxin-Therapie komplett beendete. „Das Komplexprotein-freie BoNT-A scheint sich bei immunologisch kritischen Patienten immunsys­temneutral zu verhalten. Dieses Ergebnis lässt die Schlussfolgerung zu, dass die Anwendung von Xeomin®, in Standarddosen appliziert, tatsächlich das Risiko der Entwicklung neutralisierender Antikörper reduziert“, erläuterte Prof. Harald Hefter, Düsseldorf, und forderte, einem Therapieversagen „von Anfang an vorzubeugen und zuverlässig zu behandeln.“ Darüber hinaus eröffnet die geringere Antigenität die Möglichkeit, die Patienten hinsichtlich Dosis und Applikationsfrequenz individueller zu behandeln.

Seit Markteinführung „konnte bei keinem De-novo-Patienten ein Antikörper-vermitteltes Therapieversagen unter Xeomin®festgestellt werden“, bestätigte Prof. Dirk Dressler, Hannover. Dies ist ein relevanter Vorteil, denn ist einmal ein vollständiges Therapieversagen eingetreten, werden die Patienten ihrer praktisch einzigen effektiven Therapiemöglichkeit beraubt. Weder hinsichtlich Wirkeintritt, -stärke oder -dauer noch im Sicherheitsprofil lassen sich Unterschiede zu Botox® feststellen. Außerdem verfügt Xeomin® „über die breiteste Zulassung zur Behandlung der fokalen Spastik“, betonte Dressler, und „ermöglicht eine noch flexiblere Therapie“. Dass wir uns mit dem Präparat hinsichtlich Zielmuskelauswahl und Gesamtdosis häufiger im zugelassenen Bereich befinden, „macht uns als Anwender das Leben leichter“.

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