Behandlung von Schlafstörungen

Praxis-Depesche

Neues Kombinationspräparat verhilft zu erholsamer Nachtruhe

Mehr als ein Drittel der Deutschen schläft schlecht oder sehr schlecht. 37 % der Betroffenen führen die Schlafprobleme auf Alltagssorgen zurück, bei 20 % ist nächtlicher Harndrang und bei 18 % Lärmbelästigung für den gestörten Schlaf verantwortlich. Anlässlich des Tag des Schlafes am 21. Juni machte STADA im Rahmen einer Veranstaltung auf die große Bedeutung von gutem Schlaf für die körperliche und geistige Gesundheit aufmerksam.

Der individuelle Schlafbedarf kann individuell sehr unterschiedlich sein. Als Richtwert gilt Folgendes: Ab dem 30. Lebensjahr sollte man etwa sieben bis neun Stunden pro Nacht schlafen, 85 % der Zeit zwischen Hinlegen und Aufstehen schlafend verbringen und morgens erholt aufwachen, erklärte Prof. Ingo Fietze, Berlin.

Wann Handlungsbedarf besteht

Eine Schlafstörung liegt vor, wenn man mehrmals pro Woche über einen Zeitraum von einem Monat hinweg nicht ein- oder durschlafen kann oder frühzeitig erwacht. Dann ist weitere ärztliche Abklärung bzw. die Vorstellung in einem Schlafzentrum notwendig. Folgende Begleiterscheinungen erhärten den Verdacht auf eine Schlafstörung:

  • langes Wachliegen
  • Angst vor dem Schlafen
  • nächtliche Grübelei/Ärger über die Einschlafstörung
  • lange Aufwachphase
  • das Empfinden, trotz Schlaf nicht ausreichend erholt zu sein
  • Tagesmüdigkeit, Antriebslosigkeit und Leistungsschwäche

Die richtige Diagnostik ist der erste Schritt für eine adäquate Behandlung von Schlafstörungen. Mit der Polysomnographie (PSG) steht beispielsweise ein schlafmedizinisches Verfahren zur Verfügung, mit dem mehr über die Schlafstörung in Erfahrung gebracht werden kann.

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