SANAD-II-Studie zu fokalen Epilepsien

Neuro-Depesche 11-12/2021

LEV & ZNS versus LTG

In der offenen randomisierten und kontrollierten Nichtunterlegenheitsstudie SANAD II wurden bei Patienten mit neu diagnostizierter fokaler Epilepsie die langfristige klinische Wirksamkeit und Kosteneffizienz von Levetiracetam (LEV) und Zonisamid (ZNS) gegenüber Lamotrigin (LTG) untersucht.
990 Patienten im Alter ab fünf Jahren mit ≥ 2 unprovozierten fokalen Anfällen wurden zwischen 2013 und 2017 zu einer Erstlinientherapie mit LTG (n = 330), LEV (n = 332) oder ZNS (n = 328) in altersangepasster Dosis randomisiert.
Während LEV in der ITT-Analyse die Kriterien für Nichtunterlegenheit (Hazard Ratio [HR]: 1,329 = absolute Differenz von ca. 10 %) in der Zeit bis zur 12-Monats-Remission gegenüber LTG nicht erfüllte (HR: 1,18; 97,5 %-KI: 0,95 - 1,47), war dies für ZNS vs. LTG der Fall (HR: 1,03 [0,83 - 1,28]). Der Per-Protocol-Analyse zufolge war LTG darin wirksamer als LEV (HR: 1,32 [1,05 - 1,66]) und auch als ZNS (HR: 1,37 [1,08 - 1,73]). Ein Behandlungsversagen aus jeglichem Grund war unter LTG ebenfalls deutlich seltener als unter LEV (HR: 0,60 [0,46 - 0,77]) und ZNS (HR: 0,46 [0,36 - 0,60]).
LTG war auch in der Kosten-Nutzen-Analyse beiden Vergleichsmedikamenten überlegen: Der Netto-Gesundheitsnutzen betrug 1,403 QALYs versus 1,222 unter LEV und 1,232 QALYs unter ZNS. HL
Fazit
Diese Ergebnisse sprechen gegen die Anwendung von LEV und ZNS als Erstlinientherapie bei Patienten mit fokaler Epilepsie und für die Gabe von LTG. Letzteres sollte auch in zukünftigen Studien der Standardkomparator sein. Im Übrigen war LTG in früheren Studien Carbamazepin „nicht-unterlegen“ und klinisch effektiver als Gabapentin und Topiramat gewesen.
Quelle: Marson A et al. für die SANAD II collaborators: The SANAD II study of the effectiveness and cost-effectiveness of levetiracetam, zonisamide, or lamotrigine for newly diagnosed focal epilepsy: an open-label, non-inferiority, multicentre, phase 4, randomised controlled trial. Lancet 2021; 397(10282): 1363-74

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x