Kiwi, Orange, Grapefruit auf dem Tisch angerichtet.

Leitlinie gibt Orientierung

NATUR+PHARMAZIE

Ernährung bei Reizdarm

Beschwerden eines Reizdarms oder Reizmagens können das Wohlbefinden erheblich einschränken. Individuelle Ernährungsgewohnheiten können sich zusätzlich auf die Symptomatik auswirken. Neben medikamentösen therapeutischen Ansätzen ist hier die sog. Low-FODMAP-Diät bisher die einzige Ernährungsempfehlung im Sinne einer Eliminationsdiät mit Evidenz für eine längerfristige Umsetzung.
Was bedeutet FODMAP?

FODMAPs sind fermentierbare Oligosaccharide (Fructane, Galactane), Disaccharide (Lactose) Monosaccharide (Fructose) und (and) Polyole (Sorbitol, Mannitol, Xylit, Maltitol). Diese kurzkettigen Kohlenhydrate werden im Dünndarm nur schlecht absorbiert. Sobald sie den Dickdarm passieren, werden sie osmotisch aktiv und von Darmbakterien fermentiert. Die Folge können Blähungen, weicher, voluminöser Stuhl und Bauchschmerzen sein.1,2

Die Low-FODMAP-Diät kann Symptome lindern

Insbesondere wenn Schmerzen oder Symptome wie Blähungen, Diarrhö oder Obstipation beim Reizdarmsyndrom dominieren, empfiehlt die aktuelle S3-Leitlinie „Reizdarmsyndrom“ als mögliche Therapiemaßnahme unter anderem eine Ernährungsumstellung auf die sog. Low-FODMAP-Diät. Diese sollte in 3 Phasen durchgeführt werden:1

  1. Elimination: FODMAP-reiche Lebensmittel werden für 6-8 Wochen komplett gemieden.
  2. Toleranzfindung: FODMAP-haltige Nahrungsmittel werden über ca. 3-4 Wochen langsam wieder in die Ernährung eingeführt.
  3. Langzeiternährung: Nachdem die individuelle Verträglichkeit für die entsprechenden Nahrungsmittel bestimmt wurde, kann die daran angepasste Ernährung dauerhaft weitergeführt werden.

Die Low-FODMAP-Diät verfolgt das Ziel, eine individualisierte Normalkost zu erreichen. Kommt es jedoch zu keiner Besserung der Symptome unter dieser Diät, sollte sie nicht fortgesetzt werden.3

Lesen Sie den ganzen Artikel

Fachgruppen-Login


Zugangsdaten vergessen?

Urheberrecht: Bayer vital GmbH

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x