Tiagabin wird derzeit zur Add-On-Therapie von Patienten ab zwölf Jahren mit partiellen Anfällen mit und ohne sekundäre Generalisierung empfohlen, bei denen mit anderen Antiepileptika keine befriedigende Anfallskontrolle erzielt werden kann. Wirkmechanismus ist die spezifische Hemmung der präsynaptischen Wiederaufnahme von GABA am Neuron. Unter folgenden Bedingungen erscheint der Tiagabin-Einsatz besonders empfehlenswert: A Behandlungsversuche mit Natriumkanal-Blockern in ausreichender Dosierung sind gescheitert. Diese Patienten scheinen besonders von dem GABA-ergen Wirkprinzip von Tiagabin zu profitieren. A Es traten unter bisheriger Therapie bereits idiosynkratische Unverträglichkeitsreaktion der Haut auf. Derartige Reaktionen treten unter Tiagabin - falls überhaupt - sehr selten auf. A Es liegt eine Epilepsie mit leichter bis mittelschwerer Symptomatik vor, die für die langsame Aufdosierung einen zeitlichen Spielraum von etwa vier Wochen bietet. A Bei dem Patienten darf die antiepileptische Therapie die Kognition möglichst wenig beeinträchtigen. Kognitive Störungen treten unter Tiagabin offenbar nicht auf. Sehr gute Voraussetzungen bestehen, wenn Patienten mit Valproinsäure oder anderen nicht-enzyminduzierenden Antiepileptika behandelt werden, denn sie verkürzen die Halbwertzeit von Tiagabin nicht. Natürlich kann ein Behandlungsversuch mit Tiagabin auch in anders gelagerten Fällen therapierefraktärer partieller Anfälle erfolgreich sein. Nicht indiziert ist Tiagabin bei Patienten mit schweren Leberfunktionsstörungen. Bei Niereninsuffizienten ist keine Dosisanpassung notwendig. (JL)
Verschreibungskriterien formuliert
Neuro-Depesche 11/2000
Anfallskontrolle wahrscheinlicher machen
Bei welchen Patienten erscheint die Behandlung mit dem "neuen" Antiepileptikum Tiagabin besonders aussichtsreich? Eine internationale Forschergruppe formulierte die wichtigsten Kriterien.
Quelle: Schmidt, D: Tiagabine in the treatment of epilepsy - a clinical review with a guide for the prescribing physician, Zeitschrift: EPILEPSY RESEARCH, Ausgabe 41 (2000), Seiten: 245-251