Angeordnete Quarantäne

Neuro-Depesche 4/2020

„Verweigerer“ zwangsunterbringen?

Die sächsische Landesregierung hatte in vier psychiatrischen Krankenhäusern Vorkehrungen getroffen, um dort – polizeilich überwacht – Menschen unterzubringen, die sich einer Quarantäne-anordnung widersetzten. Der – inzwischen gestrichene – Plan hat die DGPPN zu einem Pressestatement veranlasst:
„Menschen, die, ohne psychisch erkrankt zu sein, aus freiem Willen heraus gegen Quarantäneanordnungen verstoßen und damit bewusst oder unbewusst die Gefährdung ihrer Mitmenschen in Kauf nehmen, dürfen nicht aus Zwecken der Disziplinierung in psychiatrischen Kliniken untergebracht werden. Psychiatrische Kliniken sind keine Erziehungsanstalten und keine Orte, um Fehlverhalten psychisch Gesunder zu ahnden. Sie dienen einzig und allein der Regelversorgung und wurden finanziert und gebaut, um Menschen mit psychischen Erkrankungen medizinische Hilfen anzubieten. Dieses Angebot steht ausschließlich psychisch erkrankten Patienten, mit und ohne Covid-19-Infektion, zur Verfügung. Die Zweckentfremdung psychiatrischer Kliniken für staatliche Zwangsmaßnahmen ist aus Sicht der DGPPN nicht akzeptabel. Sie weckt Erinnerungen an Zeiten undemokratischer Herrschaft in Deutschland. Dieses Unrecht darf sich niemals wiederholen. Die Landesregierungen sind deshalb aufgerufen, entsprechende Maßnahmen sorgsam abzuwägen und ihre Verhältnismäßigkeit im Blick zu behalten.“
Quelle: Pressestatement der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN) vom 15. April 2020 (www.dgppn.org)

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x