Schmerzpatienten besser versorgen!
Gerade für Patienten, die wegen starker Schmerzen ein Opioid der WHO-Stufe III benötigen, können mit der Austauschpflicht, die aus geschlossenen Rabattverträgen resultiert, gravierende Konsequenzen verbunden sein. Jetzt sprach sich eine „Koalition gegen den Schmerz” für ein differenziertes Vorgehen aus.
Opioide zeigen selbst bei gleichem Wirkstoff und gleicher Dosis erhebliche Unterschiede in der Wirkung, so Dr. Gerhard Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie. Es dauere Wochen, bis ein Patient optimal auf ein Opioid eingestellt sei.
Die Umstellung „von jetzt auf gleich" ohne Wissen des Arztes führe nicht allein zur Verschlechterung der Einstellung, sondern sei zudem gefährlich. Müller-Schwefe: „Nicht nur die Schmerzen, auch die Nebenwirkungen nehmen zu. Die durch eine gute Schmerztherapie gewonnene Lebensqualität geht so auf einen Schlag verloren." Aus diesen Gründen plädiert die aus sechs Fachverbänden und Patientenorganisationen zusammengesetzte „Koalition gegen den Schmerz" dafür, die automatische Austauschpflicht für stark wirksame Opioide abzuschaffen.
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