Ab dem 1. Juni 2016 gilt für Safinamid (Xadago®) ein neuer Erstattungsbetrag, auf den sich das Untenehmen Zambon und der GKV-Spitzenverband im Rahmen des AMNOG-Prozesses geeinigt haben. Damit ist auch zukünftig die Verordnungsfähigkeit im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung sichergestellt. Safinamid (50 oder 100 mg/d) kann zur Behandlung von Parkinson-Patienten im mittleren und späten Stadium als Add-on zu L-Dopa eingesetzt werden (allein oder in Kombination mit weiteren Präparaten). Es verlängert durch die selektive und reversible MAO-B-Hemmung die dopaminerge Wirkung und hemmt gleichzeitig durch die Blockade der spannungsabhängigen Natrium- und Kalziumkanäle die (übermäßige) Glutamat-Ausschüttung. Dieser duale Wirkmechanismus ermöglicht eine ausgewogene langfristrige Kontrolle sowohl nicht-motorischer und motorischer Symptome als auch motorischer Komplikationen wie Off-Zustände. In klinischen Studien erwies sich Safinamid als sicher und gut verträglich, Anpassungen an die L-Dopa-Dosis oder diätätische Einschränkungen sind nicht erforderlich.
Pharma Neu
Neuro-Depesche 6/2016
Neuer Erstattungsbetrag für Safinamid
ICD-Codes:
G20