Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Nalmefen (Selincro®, Lundbeck) in der Behandlung der Alkoholabhängigkeit gegenüber der „zweckmäßigen Vergleichstherapie“ mit Naltrexon keinen Zusatznutzen zuerkannt – und zwar aus formal-methodischen Gründen, weil die Patientenkollektive der identifizierten Studien nicht vergleichbar seien. Gemäß AMNOGwird nun mit dem GKV-Spitzenverband der Erstattungspreis verhandelt. Das seit Februar 2013 zugelassene Präparat bleibt weiterhin verfügbar und erstattungsfähig.
Neuro-Depesche 3/2015