Neue S3-Leitlinie Neuroborreliose
Nach gerichtlichem Stopp jetzt publiziert
Die S3-Leitlinie Neuroborreliose wurde jetzt nach langem Hin und Her formell verabschiedet, doch die DBG sowie drei Patientenorganisationen haben nicht zugestimmt – und Dissenserklärungen abgegeben. Was ist da los?
Kommentar
Einer der Steine des Anstoßes in der neuen Leitlinie: Empfehlung: Die Antibiotikabehandlung sollte über einen Zeitraum von 14 Tagen (frühe Neuroborreliose) bzw. 14–21 Tagen (späte Neuroborreliose) erfolgen. Kommentar: Es gibt keine wissenschaftliche Grundlage, von der bislang empfohlenen Therapiedauer von 14 Tagen bei früher und von 14–21 Tagen bei später Neuroborreliose im Regelfall abzuweichen. Empfehlung: Der Therapieerfolg soll anhand der klinischen Symptomatik beurteilt werden. Nach einem systematischen Review sind die in vielen Studien berichteten deutlichen Prävalenzen von persistierenden unspezifischen bzw. untypischen Symptomen nach Neuroborreliose zum erheblichen Teil auf Studienartefakte infolge unscharfer Falldefinitionen zurückzuführen. Die Diskussion schlägt noch immer hohe Wellen – nähere Informationen zur Kontroverse finden sich u. a. online: www.dgn.org, www.borreliose-bund.de, www.borreliose-gesellschaft.de. Die S3-Leitlinie inkl. Dissenserklärungen ist abrufbar unter www.dgn.org/images/red_leitlinien/LL_2018/ PDFs_Download/030071_Leitlinienreport_ Neuroborreliose_2018.pdf.