Neue S3-Leitlinie Neuroborreliose

Neuro-Depesche 4/2018

Nach gerichtlichem Stopp jetzt publiziert

Die S3-Leitlinie Neuroborreliose wurde jetzt nach langem Hin und Her formell verabschiedet, doch die DBG sowie drei Patientenorganisationen haben nicht zugestimmt – und Dissenserklärungen abgegeben. Was ist da los?

An der Entwicklung der Leitlinie Neuroborreliose zur Diagnostik und Therapie neurologischer Manifestationen der Lyme-Borreliose waren 20 AWMF-Mitgliedsgesellschaften, das Robert Koch-Institut (RKI), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sowie die Deutsche Borreliose-Gesellschaft (DGB; > 2500 Mitglieder) und die drei Patientenorganisationen Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. (BFBD), Bundesverband Zecken-Krankheiten (BZK) und On- Lyme-Aktion.org beteiligt.
Die Deutsche Borreliose-Gesellschaft und die drei Patientenorganisationen haben im Dezember 2017 beim Berliner Landgericht gegen die Veröffentlichung durch die DGN eine einstweilige Verfügung erwirkt (Az.: 19 O 349/17). Begründet wurde der Antrag unter anderem damit, dass die Sondervoten der Antragsteller nicht in den Leitlinientext aufgenommen wurden (sondern als Anhang beigefügt wurden).
Im Kern geht es darum, dass die Antragsteller in zahlreichen Aspekten der Diagnostik und Therapie z. B. zur Wirksamkeit von länger dauernden und wiederholten Antibiotikabehandlungen abweichende Meinungen haben. Umstritten ist vor allem die Existenz bzw. Prävalenz residualer bzw. persistierender Beschwerden im Sinne einer chronischen „späten Neuroborreliose“ oder eines Post-Lyme- Disease-Syndroms, das einige Ärzte, viele Patienten und ihre Organisationen postulieren. Kritisiert wird, dass die alternativen Ansichten von den übrigen Leitlinienerstellern nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Dies könne zu einer fehlerhaften und irreführenden Diagnostik, zu Therapieverweigerungen, folgenreichen Fehlbehandlungen, fehlerhaften Gutachten und unrichtiger Rechtsprechung führen. Darüber hinaus zweifelte z. B. der BFBD die wissenschaftliche und finanzielle Unabhängigkeit der übrigen beteiligten Fachgesellschaften an.
Am 12.3. wurde die einstweilige Verfügung gerichtlich aufgehoben, am 21.3. wurde die Leitlinie Neuroborreliose publiziert. „Wir sind froh, dass mit dem Urteil klargestellt ist: Leitlinien werden nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt und nicht nach spezifischen Interessen Einzelner“, kommentierte DGN-Präsident Gereon R. Fink. HL
Kommentar

Einer der Steine des Anstoßes in der neuen Leitlinie: Empfehlung: Die Antibiotikabehandlung sollte über einen Zeitraum von 14 Tagen (frühe Neuroborreliose) bzw. 14–21 Tagen (späte Neuroborreliose) erfolgen. Kommentar: Es gibt keine wissenschaftliche Grundlage, von der bislang empfohlenen Therapiedauer von 14 Tagen bei früher und von 14–21 Tagen bei später Neuroborreliose im Regelfall abzuweichen. Empfehlung: Der Therapieerfolg soll anhand der klinischen Symptomatik beurteilt werden. Nach einem systematischen Review sind die in vielen Studien berichteten deutlichen Prävalenzen von persistierenden unspezifischen bzw. untypischen Symptomen nach Neuroborreliose zum erheblichen Teil auf Studienartefakte infolge unscharfer Falldefinitionen zurückzuführen. Die Diskussion schlägt noch immer hohe Wellen – nähere Informationen zur Kontroverse finden sich u. a. online: www.dgn.org, www.borreliose-bund.de, www.borreliose-gesellschaft.de. Die S3-Leitlinie inkl. Dissenserklärungen ist abrufbar unter www.dgn.org/images/red_leitlinien/LL_2018/ PDFs_Download/030071_Leitlinienreport_ Neuroborreliose_2018.pdf.

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x