Die Prävalenz einer ADHS in forensischen Populationen ist mit 25 bis 30% der inhaftierten Straftäter durchgängig sehr hoch. Auch bei dieser Klientel erwachsener Patienten konnte gezeigt werden, dass die Gabe von Methylphenidat (MPH) über eine erhebliche Effektstärke verfügt, berichteten Experten auf einem Satellitensymposium auf dem DGPPN 2013 in Berlin.
Mit einer differenzierten Untersuchung gelang es, die spezifischen Gewaltakte genauer zu bestimmen, die Menschen mit ADHS in die Delinquenz treibt. berichteteProf. Michael Rösler, Homburg. Dabei war proaktive Gewalt definiert als vom Täter geplante, zu einem bestimmten Zweck eingesetzte Gewalt; reaktiv waren gewaltsame Handlungen, wenn sie provoziert worden waren und der Täter keine ausreichende Kontrolle über seine Emotionalität hatte.
„Wir konnten bei den Tätern mit ADHS ein klares Übergewicht der reaktiven Gewalt erkennen“, so Rösler. Darüber hinaus wird „das Risiko von Delinquenz meist durch zusätzliche komorbide Störungen des Sozialverhaltens vermittelt“. Demnach sind Kinder und Jugendliche mit ADHS nicht prinzipiell gefährdet, mit der Justiz in Konflikt zu geraten. Weder der unaufmerksame, noch der rein hyperaktive Typus wird in der Regel straffällig. Betroffen ist vielmehr eine Untergruppe, bei der zugleich eine eklatante Störung des Sozialverhaltens (Conduct Disorder) vorliegt. Diese äußert sich u. a. in früher Gewalt gegenüber Mitmenschen, Tierquälerei und Zerstörungswut, bis hin zum Bild einer antisozialen Persönlichkeitsstörung.
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