Neuro-Depesche 10/2012

Memantine (z.B. Axura®): Aut-idem bei Alzheimer-Demenz

Die Kosten eines rabattierten Orginalpräparats wie des Antidementivums Memantine (z.B. Axura®) liegen auf Generika-Niveau, und dessen Substitution sollte vom behandelten Arzt durch Kennzeichnung des Aut-idem-Feldes ausgeschlossen werden. Was sollten Ärzte bei der Verordnung sonst noch beachten?

Für den niedergelassenen Vertragsarzt bedeutet der Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen über ein Originalpräparat, dass er durch diese Verordnung in seinem Arzneimittelbudget entlastet wird (§ 106 Abs. 2 SGB V); rabattierte Arzneimittel, für die der Arzt einem Rabattvertrag nach § 130 a Abs. 8 SGB V beigetreten ist, sind nicht Gegenstand der Richtgrößenprüfung. Die Wirtschaftlichkeit wird durch den Rabattvertrag gewährleistet.

Aut idem-Kreuz spart Leid und Kosten

Gerade der Alzheimer-Patient, bei dem kognitive oder die Geschicklichkeit betreffende Probleme progredient zunehmen, sieht sich mit einem ausgetauschten Präparat, das üblicherweise eine andere Farbe, Form und Teilbarkeit besitzt, überfordert. Teilweise muss dann noch eine neue Einnahmevorschrift beachtet werden oder die Applikationsart ändert sich. Auch der neue Handelsname verunsichert vor allem Senioren. Non-Compliance sowie Verwechslungen und Fehlmedikationen können daraus resultieren. Durch das Ankreuzen des Aut-idem-Feldes können aber die ärztliche Kompetenz und die Verantwortung für die Therapie bewahrt und gestärkt werden.

Alzheimer-Therapie verlangt Kontinuität

Setzt ein Patient wegen des Wechsels auf ein wirkstoffgleiches preisgünstigeres Präparat die bisherige Therapie ab, kann dies die ganzen vorher erarbeiteten Therapieerfolge in Frage stellen. Daher verschärfen Therapieumstellungen auf verfügbare und vor allem rabattierte Generika die Problematik der Compliance eventuell noch. Bei Memantine (z. B. Axura®) wird die Versorgung der Patienten in vielen Fällen deshalb bereits durch Rabattverträge abgesichert, da das Rabattarzneimittel bei Zulassen von Aut idem vorrangig vor nicht rabattierten Alternativen abzugeben ist. Aktuell bestehen für den Wirkstoff Rabattverträge für etwa 70 % aller GKV-Versicherten. Eine Übersicht über die Krankenkassen, bei denen zurzeit Rabattverträge zu Original-Präparaten vorliegen, finden sich im Internet unter der Adresse www.DeutschesApothekenPortal.de.

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