Therapie in der Schwangerschaft

Neuro-Depesche 9/2005

Lamotrigin ist der bevorzugte Wirkstoff

Epilepsie-Patientinnen im gebärfähigen Alter benötigen ebenso wie Patientinnen, die in ihrer geplanten Schwangerschaft antikonvulsiv weiterbehandelt werden, ein Antiepileptikum, das über kein oder ein nur geringes Missbildungsrisiko verfügt. Lamotrigin weist nach bisherigem Kenntnisstand keine erhöhte Teratogenität auf.

Dänische Epileptologen analysierten prospektiv erhobene Daten von 147 Schwangerschaften in den Jahren 1996-2000. Das am häufigsten verordnete Antiepileptikum war Lamotrigin (LTG). Es wurde mit einer Rate von 35% (n = 51) von mehr Schwangeren eingenommen als Oxcarbazepin (OXC, n = 37, 25%) und Valproat (VPA, n = 30, 20%). 109 Frauen (74%) erhielten eine Monotherapie. Eine Folsäure-Supplementierung im ersten Trimester fand bei 118 Patientinnen (80%) statt. Das Gesamtrisiko für kongenitale Anomalien der Neugeborenen betrug mit vier Fällen verhältnismäßig geringe 3,1%. Zwei Kinder, die eine VPA-Monotherapie erhalten hatten, kamen mit Mehrfach-Missbildung zur Welt. Bei den übrigen zwei Kindern bestanden Kammerseptumdefekte des Herzens. Sie hatten beide OXC eingenommen, in einem Fall in Kombination mit LTG. Nach diesen Zahlen wurde das Missbildungsrisiko unter den jeweiligen Antiepileptika (in Mono- oder Zusatztherapie) mit 6,7% für VPA-, 5,0% für OXC- und 2,0% für LTG-behandelten Frauen beziffert. Bei den kleinen Fallzahlen waren die Unterschiede zwischen den Medikamenten nicht signifikant. Die niedrigere Inzidenz unter LTG entspricht den Daten des Schwangerschaftsregisters des Herstellers GlaxoSmithKline sowie denen des unabhängigen britischen Schwangerschaftsregisters.

Quelle: Sabers, A: Epilepsy and pregnancy: lamotrigine as main drug used, Zeitschrift: ACTA NEUROLOGICA SCANDINAVICA, Ausgabe 109 (2004), Seiten: 9-13

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x