Wirklichkeit im heutigen Europa

Neuro-Depesche 11-12/17

Euthanasie für psychisch Kranke

„Unerträgliches Leiden“ ist die zentrale Bedingung für die Durchführung einer Euthanasie. Sie ist allerdings nirgends präzise definiert. Welche Leidensumstände psychiatrische Patienten mit dem Wunsch nach einer Euthanasie schildern, legten jetzt Experten vom belgischen „Life End Information Forum“ dar. Die Ausführungen sprechen für sich.

Die Testimonials von 26 psychiatrischen Patienten (20 Frauen und sechs Männer, 22 bis 80 Jahre alt), die sich wegen eines Euthanasie- Wunsches in der belgischen Beratungsstelle vorstellten, wurden mithilfe der Quali- Coder-Software analysiert. 22 wiesen mehr als eine psychiatrische Krankheit auf. Die Diagnosen nennen die Autoren nicht. In den Testimonials wurden fünf Leidensdomänen identifiziert: medizinisch, intrapersonal, interpersonal, sozial und existenziell. Übereinstimmend schildern die Betroffenen eine tiefe persönliche Erfahrung einer echten oder empfundenen Bedrohung ihrer personalen Integrität von anhaltender Dauer, die im Bewusstsein einen zentralen Platz einnimmt. Diese geht mit starkem, permanentem Stress, Leiden, Verzweiflung und/oder Scham einher, die Lebensqualität und -integrität der Patienten nassiv beeinträchtigen. Wie die Autoren weiter berichten, hat diese Leidenserfahrung ihren Ursprung in der Regel in der Art der speziellen psychischen Erkrankung oder deren Konsequenzen. Das Leiden tritt meist schon in jungen Jahren auf und verschlimmert sich aufgrund der Akkumulation intrapsychischer oder interpersoneller traumatisierender Umstände, die auch eine mangelhafte oder zumindest suboptimale medizinische Behandlung beinhalten kann(!). Hoffnungslosigkeit war in dieser explorativen Analyse einer der stärksten Einzelfaktoren: Das Gefühl, mit dem eigenen Leiden nicht mehr umgehen zu können und keine Besserungen in Aussicht zu haben, führt häufig zu Suizidgedanken und/oder -versuchen und schließlich zu den hier ausgewerteten Euthanasiegesuchen. Soweit die Beschreibung. 12 der 26 Patienten sind nicht mehr am Leben: Zwei starben durch Suizid, einer durch eine „palliative Sedierung“ − und neun Patienten durch die genehmigte Euthanasie. JL

Kommentar

Euthanasie bzw. ärztlich assistierter Suizid wird in vier europäischen Ländern legal praktiziert: Niederlande, Belgien, Luxemburg und Schweiz. Als einzige Länder der Welt wird dabei in Belgien und Luxemburg – außer dem üblichen Kriterium einer unheilbaren terminalen Erkrankung – explizit auch ein „nicht verringerbares psychologisches Leiden“ als Grundlage akzeptiert. In Belgien starben in den Jahren 2014 und 2015 durch Euthanasie 3950 Menschen (1,8% aller nationalen Sterbefälle). Unter ihnen lag bei etwa 3% mindestens eine psychische Krankheit vor.

Quelle:

Verhofstadt M et al.: When unbearable suffering incites psychiatric patients to request euthanasia: qualitative study. Br J Psychiatry 2017; 211(4): 238-45

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