RLS-Screening

Neuro-Depesche 12/2007

Erkennung durch eine einzige Frage?

Das Restless-Legs-Syndrom ist eine häufige und stark unterdiagnostizierte neurologische Erkrankung. Die Diagnose wird rein klinisch durch die Erfragung der Symp­-tomatik anhand der vier essentiellen Kriterien der International RLS-Study Group gestellt. Diese Gruppe formulierte nun zu Screening-Zwecken eine einzige einfache Frage an die Patienten, die die Diagnose eines Restless-Legs-Syndroms ermöglichen soll. Wurde dieses ehrgeizige Ziel erreicht?

„Wenn Sie sich abends entspannen oder nachts schlafen wollen, haben Sie dann jemals unangenehme, unruhige Gefühle in den Beinen gespürt, die durch Herumgehen oder Bewegung gebessert werden können?“ Die RLS-Erkennungsrate durch diese Frage wurde nun an einer gemischten Gruppe von 521 erwachsenen Patienten der neurologischen und geriatrischen Abteilungen des Forschungsinstituts in Troina/Italien validiert.

Neben der Ja- oder Nein-Antwort auf die Screening-Frage wurden Alter und Geschlecht der Patienten, das Zutreffen der vier RLS-Diag­nosekriterien sowie der subjektive Grad der Tagesmüdigkeit (nach Epworth-Skala), die Einschätzung der klinischen RLS-Schwere (nach CGI-S) und der grob geprüfte Status der kognitiven Funktionen (nach Mini-Mental State Test, MMST) erfasst. Zusätzliche Kriterien für die Diag­nose eines idiopathischen RLS in dieser Studie waren normale Laborergebnisse (inklusive der Fe- und Ferritin-Serumwerte) sowie eine ansonsten unauffällige neurologische und neurophysiologische Untersuchung.

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Fazit
Das ist eine gute Nachricht. Die einfache Ja-/Nein-Screening-Frage der IRLS-Studygroup erwies sich als hochgradig sensitiv, es wurden ausnahmslos alle Patienten mit RLS erfasst. Darüber hinaus ergaben sich nur wenige falsch positive Resultate, so dass die Frage für den breiten klinischen Einsatz als valide erscheint. Nun bedarf es „nur“ noch der Etablierung in breiten Kreisen der Ärzteschaft.Die Frage ersetzt aber, so muss angemerkt werden, nicht die umfassendere Diagnostik. Eine gültige RLS-Diagnose darf nur bei Erfüllung der vier essentiellen Diagnosekriterien und nach sorgfältigem Ausschluss anderer Krankheitsursachen gestellt werden.

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