In Deutschland sind mit Fremanezumab, Galcanezumab und Erenumab drei CGRP-Ak-Präparate zugelassen und werden von der EHF empfohlen. Die Leitlinie zu ihrem Einsatz wurde auf Basis des Grading-of-Recommendation-, Assessment-, Development- und Evaluation-Ansatzes (GRADE) entwickelt. Bei den sechs folgenden Empfehlungen war der GRADEAnsatz nicht anwendbar, sie wurden als „Expert opinion“ formuliert.
1. CGRP-Ak sollten EM- und CM-Patienten angeboten werden, bei denen ≥ 2 verfügbare Prophylaktika gescheitert sind oder bei denen andere präventive Behandlungen aufgrund von Komorbiditäten, Nebenwirkungen oder schlechter Compliance nicht in Frage kommen.
2. Andere Prophylaktika sollten bei EM-Patienten bei Therapiebeginn mit CGRP-Ak abgesetzt werden – es sei denn, anamnestisch hätte schon mal eine CM bestanden: Dann sollte der CGRP-Ak der Therapie hinzugefügt (und das Absetzen der anderen Prophylaktika später bewertet) werden. Entsprechend sollten CGRPAk bei CM-Patienten als Add-on zu den (nicht ausreichend wirksamen) oralen Prophylaktika verabreicht werden. OnabotulinumtoxinA sollte vor Start der CGRP-Ak gestoppt werden. Bei CM-Patienten mit unzureichendem Ansprechen auf die CGRP-Ak wird vorgeschlagen, der Therapie orale Prophylaktika hinzuzufügen.
3. Ein Stopp der CGRP-Ak-Therapie sollte nach 6 - 12 Monaten erwogen werden.
4. Bei CM-Patienten mit Medikamentenübergebrauchs- Kopfschmerz können CGRP-Antikörper vor oder nach Entzug von den Akutmedikamenten eingesetzt werden.
5. Nicht eingesetzt werden sollten CGRPAk bei schwangeren oder stillenden Migräne- Patientinnen sowie bei Personen mit Alkohol- oder Drogenmissbrauch, kardio- und/oder zerebrovaskulären Erkrankungen oder schweren psychischen Störungen.
6. CGRP-Ak-behandelte Migräne-Patienten sollten in der täglichen klinischen Praxis nicht auf (bindende und/oder neutralisierende) Antikörper getestet werden. Zur weiteren Optimierung der Behandlung mit den CGRP-Ak in der klinischen Praxis werden, so die Autoren, Daten aus der Real world beitragen. HL