Wenn schwere motorische Komplikationen das Bild beherrschen, kommen insbesondere drei Verfahren in Frage: Pumpen-basierte Therapien wie die subkutane Apomorphin-Infusion und Levodopa-Carbidopa intestinales Gel (LCIG) auf der einen und die tiefe Hirnstimulation (THS) auf der anderen Seite. Unter den vielschichtigen Erläuterungen zur Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit der Methoden sowie zu relativen und absoluten Kontraindikationen etc. hebt das International Steering Committee von 13 Bewegungsstörungsspezialisten folgende drei „Key take-home points“ hervor:
- Zur Abklärung der Indikation für eine Geräte- basierte Therapie an Spezialisten überwiesen werden sollten Patienten, die trotz einer Optimierung der oralen/transdermalen dopaminergen Therapie (u. a. mit einer L-Dopa-Gabe > 5 mal täglich) unter schweren, beeinträchtigenden Off-Phasen von mehr als 1–2 h täglich leiden, auch wenn ihre Erkrankungsdauer weniger als vier Jahre beträgt.
- Ein mit den nichtmotorischen Fluktuationen verbundener kognitiver Abbau der Patienten stellt ebenfalls eine Indikation für eine Geräte- basierte Therapie dar. Ist die Kognitionsverschlechterung nur leicht, sollte eine THS mit Zurückhaltung erwogen werden. Für Patienten mit kognitiven Beeinträchtigungen bis hin zur Demenz wird in einigen Ländern LCIG in Betrachtung gezogen – sowohl als therapeutische als auch als palliative Maßnahme. Stürze sind mit kognitivem Abbau assoziiert, ihre Zahl kann unter Geräte-basierten Therapien zunehmen.
- Auch bei einer unzureichenden Kontrolle der motorischen Komplikationen bzw. eines medikamenten- resistenten Tremors (im Falle der THS) sind Geräte-basierte Therapien indiziert. LCIG und Apomorphin-Pumpe können auch für Patienten im Alter über 70 Jahren in Betracht gezogen werden, die eine leichte oder mittelschwere kognitive Beeinträchtigung, eine schwere Depression oder andere THS-Kontraindikationen aufweisen.
Für weitergehende Informationen zu diesem komplexen Thema sei die Lektüre der elfseitigen Publikation empfohlen. JL