Therapiekontinuität bei Pramipexol wahren

Neuro-Depesche 12/2014

Der Festbetrag gilt auch für das Original

Ab 1. Januar 2015 gilt die Festbetragsregelung auch für Pramipexol. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Therapiekontinuität gefährdet ist. So kann das Originalpräparat Sifrol® retard weiterhin ohne Aufzahlung verordnet werden. Für das unretardierte Sifrol® bietet sich ein Über-Nacht-Switch auf die vorteilhafte retardierte Form an. Neben medizinischen Gründen, die für eine Weiterverordnung des Originalpräparates sprechen1, gibt es somit auch wirtschaftlich betrachtet kaum Gründe, auf das Original und dessen besondere Galenik zu verzichten.

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