Schwangerschaft und Antiepileptika

Neuro-Depesche 7/2002

Den Weg des geringsten Risikos suchen

Bei epilepsiekranken Frauen sollte schon vor der Konzeption überlegt werden, wie sich im Falle einer Schwangerschaft die Gefahr von Komplikationen senken lässt.

Die Gefahr kindlicher Fehlbildungen ist bei antiepileptisch behandelten Patientinnen zwei- bis dreifach höher als bei Gesunden, stärker noch bei Mehrfachkombinationen. Das Risiko teratogener Effekte von Antiepileptika lässt sich aber nach Dr. Christof Schaefer, Berlin, minimieren. So sollte bei epilepsiekranken Schwangeren immer eine Monotherapie angestrebt werden und das in der niedrigsten therapeutisch vertretbaren Dosis. Wenngleich die Packungsbeilage vorsorglich eine Schwangerschaft als Kontraindikation ausweist, scheint die Gefahr kindlicher Fehlbildungen bei dem neueren Antiepileptikum Lamotrigin niedriger zu sein als bei älteren Standardsubstanzen. Darauf deuten die Daten des Internationalen Lamotrigin-Schwangerschaftsregisters von GlaxoSmithKline hin, in dem bisher 623 Schwangerschaften erfasst wurden. Die Häufigkeit kindlicher Fehlbildungen bei Müttern, die im ersten Schwangerschaftsdrittel Lamotrigin als Monotherapie eingenommen hatten, lag demnach mit 1,8% in einem für epilepsiekranke Frauen erwarteten Bereich. Die beobachteten Schwangerschaftsverläufe liefern ferner keine Hinweise auf teratogene Effekte oder spezifische Anomaliemuster. Lamotrigin, das sich auch im Tierversuch als nicht-teratogen erwiesen hat, sollte Schwangeren dennoch nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung verordnet werden.

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