Stimulanzien trotz Kontraindikation?

Neuro-Depesche 3/2013

CAVE: Komorbidität stärker beachten!

Die gängige Behandlung der ADHS mit Stimulanzien wie Methylphenidat (MPH) unterliegt einer Reihe von Kontraindikationen, die offenbar in der Praxis zu wenig Beachtung finden. Darauf deutet jetzt eine große deutsche Datenbank-Analyse hin.

Die Studie basiert auf Daten der „German Pharmacoepidemiological Research Database (GePaRD)“ der Jahre 2004 bis 2006 und erfasst etwa 18% der deutschen Bevölkerung. Die Prävalenz einer MPH-Therapie wurde in einem Kollektiv von 2 150 362 und deren Inzidenz in einem Kollektiv von 20 089 877 Personen geprüft (basierend auf mindestens einer jährlichen Verschreibung). Diese betrugen für das Jahr 2005 jeweils 14,66 bzw. 4,32 sowie für das Jahr 2006 16,9 und 4,75 pro 1000 Kinder. Sie waren für Jungen etwa viermal so hoch wie für Mädchen. Bei der Häufigkeit der Verschreibungen war bei allen Kindern ab sechs Jahren ein Anstieg zu erkennen, bei Jungen bis zum Alter von elf, bei Mädchen bis zehn Jahren.

Die Komorbiditäten wurden im Quartal der ersten MPH-Verordnung sowie in den darauffolgenden drei Quartalen erhoben. Für die Kontrollgruppe galten die ersten vier Quartale bei laufender Versicherung ab dem 1.1.2004 bzw. ab Versicherungsbeginn.

Psychische Störungen wurden gemäß der ICD-10-GM-Kodierung für mentale und Verhaltensstörungen (F10-F99) identifiziert, abgesehen von Demenz bzw. anderen organisch bedingten mentalen Erkrankungen (F00-F09) sowie hyperkinetischen Störungen (F90.x). Auch die ADHS-Diagnose wurde gemäß der ICD-10-GM-Kodierung gestellt. Dies sollte bestehende Störungen wie z. B. Angsterkrankungen, Schizophrenie oder Entwicklungsstörungen eigentlich ausschließen. Angaben über die MPH-Dosis wurden nicht gemacht.

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