ePayment

Neuro-Depesche 4/2003

Bezahlen im Internet

Wer heute Zeit und Geld sparen möchte, nutzt immer häufiger den Vertriebs- und Einkaufskanal Internet. Das Internet versammelt Händler und Waren auf globalen virtuellen Marktplätzen, die rund um die Uhr geöffnet sind. In der Kritik stehen aber immer noch die finanziellen Transaktionen, die vor allem durch intransparente Sicherheitsstandards beim Kunden wenig Gegenliebe finden.

In einer Studie von Forrester Research aus dem Jahr 2000 halten 98% aller befragten Online-Käufer die Sicherheit beim Online-Shopping für wichtig bzw. besonders wichtig. Die EDV-Branche versucht deshalb seit Jahren, mit neuen sichereren Online-Bezahlsystemen den lukrativen Markt für die Nutzer noch attraktiver zu machen. Die Möglichkeiten zur Bezahlung einer Ware oder Dienstleistung im Internet lassen sich in vier Gruppen einteilen. Eine Bezahlung per Nachnahme oder Rechnung hat den Vorteil, dass sie etabliert und beim potenziellen Kunden bekannt ist. Bei einer Zahlung mit Kreditkarte muss der Kunde seine Kreditkartennummer und das Gültigkeitsdatum online übermitteln. Die Kreditkartenzahlung findet im Internet die größte Anwendung, da sich hiermit auch Auslandstransaktionen problemlos tätigen lassen. Der Bankeinzug per elektronischer Lastschrift ist zumeist lokal begrenzt und eignet sich primär für größere Geldbeträge (Macropayments). Speziell auf die Erfordernisse von Micropayments sind Systeme mit so genannten elektronischen Geldbörsen ausgerichtet - vergleichbar mit der Geldkarte. Der Kunde muss zunächst seine Geldbörse auffüllen, bevor er etwas kaufen kann. Der eigentliche Geschäftsvorgang wird dann Zug um Zug abgewickelt: Der Kunde erhält sofort seine Ware und der Händler - im Gegensatz zu den anderen Systemen - auch sofort sein Geld. Nur wenige Onlineshops bieten eine Lieferung per Nachnahme oder auf Rechnung an. Die meisten Anbieter bestehen auf Kreditkarte, wodurch die Kunden ihre Kreditkartendaten einem Medium anvertrauen, das immer wieder durch Sicherheitslücken auffällt. Das Fernabsatzgesetz soll mit Wirkung vom 1.7.2000 einen einheitlichen Schutz des Verbrauchers beim Vertragsschluss u. a. beim Internethandel bewirken. Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist dabei jeder, der ein Rechtsgeschäft für seinen privaten Bereich eingeht. Ausgeschlossen sind somit gewerbliche Rechtsgeschäfte. Es ist zu beachten, dass nicht nur der klassische Kaufvertrag für Waren, sondern beispielsweise auch Verträge über die Bereitstellung einer Flatrate oder eines Telefonanschlusses von diesem Gesetz erfasst werden. Beim Einkaufen im Internet liegt bei Rechnung, Lastschrift, Nachnahme und Kreditkarte das größere Risiko beim Händler. Der Kunde kann sowohl Lastschrift- als auch Kreditkartenzahlungen problemlos wieder stornieren. Fehlt die persönliche Unterschrift beim Lastschriftverfahren, kann der Kunde ohne Frist bei seiner Bank widersprechen, und selbst bei vorliegender Unterschrift besitzt der Kunde ein sechswöchiges Widerspruchsrecht. Ein ähnliches Recht gilt bei Zahlung per Kreditkarte im Internet. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie beim Versandgeschäft (Mailorder). Der Verkäufer hat keine Zahlungsgarantie und obendrein die Nachweispflicht für die korrekte Warenanlieferung beim Kunden. Ohne Unterschrift übertragen die Kreditkarten-Organisationen dem Händler das volle Risiko bei einer Reklamation. Der Schutz vor Daten-Missbrauch liegt also vor allem den Online-Händlern am Herzen. Es gibt eine Vielzahl neuer Zahlungssysteme, die eigens auf solche internetspezifischen Probleme ausgerichtet sind. Anbieter wie Paybox oder Firstgate click&buy übernehmen zum Teil Plausibilitätsprüfungen bis hin zur Bonitätsprüfung, wenn sich ein neuer Nutzer anmeldet. Das von Visa- und Eurocard angebotene SET-System bietet ebenfalls hohe Authentifizierungs- und Sicherheitsleistungen. Alternative Bezahlungstechniken im Internet bedürfen aber nicht nur innovativer Sicherheitsstandards, sondern auch einer hohen Akzeptanz beim Endkunden. Innovative Anbieter wie "CyberCoin" sind aus diesem Grund bereits Geschichte, und auch das von der Deutschen Bank 24 unterstützte eCash-System hat mit fehlender Akzeptanz zu kämpfen. Allein Paybox, das Bezahlen mittels Handy, konnte in relativ kurzer Zeit bereits erste Achtungserfolge erzielen. Der multifunktionalen SmartCard, die in Deutschland schon als GeldKarte bekannt und verbreitet ist, werden die größten Hoffnungen auf ein für alle Beteiligten sicheres Online-Bezahlsystem entgegen gebracht. Der Einsatz der Geldkarte im Internet ist zwar längst vom Zentralen Kreditkartenausschuss (ZKA) genehmigt worden, benötigt aber für den breiten Einsatz eine Hardware-Aufrüstung beim Endkunden mit einem etwa 100 Euro teuren Kartenlesegerät mit Tastatur und Display. Das größere Interesse an der Durchsetzung der GeldKarte liegt eindeutig auf Seiten der Händler, da die Kosten bei einer Mindestgebühr von 1 Cent pro Transaktion bzw. 0,3% des Umsatzes mehr als moderat im Vergleich zu anderen Zahlungssystemen sind. Darüber hinaus sind GeldKarten-Transaktionen mit dem Bezahlen per Bargeld zu vergleichen: Ein einmal übertragener/bezahlter Betrag kann vom Kunden nicht wieder zurückgebucht werden. So sollten sich Handel und Banken überlegen, ob nicht eine Subventionierung von Kartenlesegeräten eine sinnvolle Alternative zum Status quo darstellt. Nach dem Vorbild der erfolgreichen "Prepaid-Karten" für das Handy bringt die Deutsche Telekom AG jetzt das Bezahl-System "MicroMoney" auf den deutschen Markt. Die MicroMoney-Karten im Wert von 15 Euro (später auch 30 oder 50 Euro) werden über die T-Punkte sowie über das Filialnetz der Deutschen Post AG vertrieben. Sie enthalten einen Code, der wie bei Rubbellosen freigelegt werden muss, damit der Kunde Zugriff auf ein Guthaben hat. Die Guthaben der MicroMoney-Kunden verwaltet die Telekom auf einem zentralen Internetrechner. Statt bei Online-Bestellungen die eigene Kreditkartennummer zu übermitteln, gibt der Kunde nur noch den MicroMoney-Code ein. MicroMoney ist aber bislang lediglich zur Bezahlung digitaler Leistungen wie Börsenkurse, Musiksongs oder Presse-Artikel vorgesehen. Die Österreicher kennen das System schon länger als "paysafecard". Die österreichische Wertkarten AG, an dem die Commerzbank und die Bawag Bank beteiligt sind, hat seit dem Start im letzten Jahr schon 130 Onlineshops als Partner gewonnen. Die paysafecard, die in Kiosken, Tankstellen und Bankfilialen auch in Deutschland erhältlich ist, kann im Gegensatz zu MicroMoney Rückbuchungen vornehmen, falls ein Produkt nicht lieferbar sein sollte. Und auch der größere Einsatzbereich spricht für die paysafecard, da man mit ihr auch Waren und Dienstleistungen kaufen kann. Auch auf europäischer Ebene beschäftigt sich eine Kommission mit dem Thema ePayment. Diese Kommission hat bereits zugesagt, in Kürze ein sog. Grünbuch über eCommerce und Finanzdienstleistungen zu veröffentlichen, in dem den Internet-Zahlungen besondere Beachtung geschenkt wird. Letztlich verfolgt die Kommission das Ziel, dass die in einem Mitgliedstaat der EU herausgegebene elektronische Geldbörse auch über die nationalen Grenzen hinaus in der gesamten Euro-Zone verwendet werden kann. Internet-Adressen zum Thema: http://www.fernabsatzgesetz.de http://www.sicherheit-im-internet.de/ themes/themes.phtml?tdid=797 http://www.micromoney.de http://www.paysafecard.com

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