Hier auszugsweise die „Empfehlungen“ der APA. „Vorschläge“ sind gekennzeichnet, in Klammern steht der Evidenzgrad.
Pharmakotherapie
5. (1A): Haben sich die Schizophrenie- Symptome unter einer antipsychotischen Therapie verbessert, sollte diese fortgesetzt werden.
6. (2B, Vorschlag): Hat sich dabei ein bestimmtes Antipsychotikum als wirksam erwiesen, sollte dieses beibehalten werden.
7. (1B): Behandlungsresistente Patienten sollen Clozapin erhalten.
8. (1B): Besteht trotz adäquater Therapie ein Suizidrisiko, soll Clozapin eingesetzt werden.
9. (2C, Vorschlag): Besteht trotz adäquater Therapie ein Risiko für aggressives Verhalten, soll Clozapin eingesetzt werden.
10. (2B, Vorschlag): Ein lang wirkendes injizierbares Antipsychotikum (LAI) sollte eingesetzt werden, wenn die Patienten dies bevorzugen oder eine anamnestisch fragliche/schlechte Adhärenz besteht. Die folgenden Empfehlungen gelten für Symptome, die im Zusammenhang mit einem Antipsychotikum auftreten:
11. (1C): Patienten mit akuter Dystonie sollten ein Anticholinergikum erhalten.
12. (2C, Vorschlag): Bei Patienten mit einem Parkinsonismus sind die Optionen: Senkung der Antipsychotikum-Dosis, Wechsel auf ein anderes Antipsychotikum oder Gabe eines Anticholinergikums.
13. (2C, Vorschlag): Bei Patienten mit einer Akathisie sind die Optionen: Senkung der Antipsychotikum-Dosis, Umstellung auf ein anderes Antipsychotikum oder Add-on-Gabe eines Benzodiazepins oder einer beta-adrenerg blockierenden Substanz.
14. (1B): Patienten mit mäßigen bis schweren bzw. behindernden Spätdyskinesien sollten einen reversiblen Hemmer des vesikulären Monoamintransporters 2 (VMAT2) erhalten. Psychosoziale Intervention Patienten mit Erstpsychose sollten
15. (1B) in ein spezialisiertes Betreuungsprogramm aufgenommen werden. Patienen mit einer Schizophrenie sollten:
16. (1B): eine Psychose-spezifische kognitive Verhaltenstherapie (CBTp) erhalten.
17. (1B): eine Psychoedukation erhalten.
18. (1B): durch einen Arbeitsvermittlungsdienst unterstützt werden.
19. (1B): an einer integrierten, gemeindenahen Versorgung (im Sinne eines Assertive Community Treatment, ACT) teilnehmen, Insbesondere wenn es eine problematische Vorgeschichte gibt, die zu häufigen Rückfällen und/oder sozialen Ptoblemen führen kann (z. B. Obdachlosigkeit; rechtliche Schwierigkeiten inkl. Inhaftierung).
20. (2B, Vorschlag): beim Kontakt mit der Familie unterstützt werden. Die Details und weitere Empfehlungen sind der Publikation zu entnehmen. JL