Kurz oder lang?

Neuro-Depesche 11/2010

Welche Strümpfe nach Schlaganfall?

Bei bettlägerigen Schlaganfall-Patienten wurde in der kontrollierten Studie mit dem bezeichnenden Namen CLOTS-2 (Clots in Legs Or sTockings after Stroke) untersucht, ob sich das Risiko für eine tiefe Venenthrombose (DVT) durch Kompressionstrümpfe verschiedener Länge in unterschiedlichem Ausmaß reduzieren lässt.

In 112 Krankenhäusern in neun Ländern wurden 3114 Patienten mit akutem ischämischem oder hämorrhagischem Schlaganfall und Bettlägerigkeit rekrutiert. 1552 Teilnehmer trugen während ihres stationären Aufenthalts hüfthohe Schenkel- und 1562 kniehohe Wadenstrümpfe.

Die primären Studienendpunkte umfassten in erster Linie symptomatische oder asymptomatische tiefe Venentrombosen (DVT) proximal, wie sie anhand der Duplex-Sonographie nachgewiesen wurden. Diese fand initial bei 1406 Patienten sieben bis zehn Tage nach Einschluss statt. Nach 25 bzw. 30 Tagen erfolgte ein zweiter Scan bei 643 bzw. 639 Patienten.

Etwa 75% der Patienten in beiden Gruppen trugen die Strümpfe über 30 Tage bzw. bis zu ihrer Entlassung, ihrem Tod oder dem Ende ihrer Bettlägerigkeit. Der primäre Endpunkt DVT wurde von 98 Patienten mit Schenkel- (6,3%) und von 138 Patienten mit Wadenstrümpfen (8,8%) erreicht. Die absolute und signifikante Differenz von 2,5 Prozentpunkten (95%-KI: 0,7 –4,4 Prozentpunkte; p = 0,008) entspricht einer Risikoreduktion von 31% (KI: 9–47%). Sekundäre Endpunkte wie Lungenembolie, Tod oder Adhärenz unterschieden sich dabei nicht signifikant.

<

Lesen Sie den ganzen Artikel

Fachgruppen-Login


Zugangsdaten vergessen?

Fazit
?! Mit der Verwendung hüfthoher Kompressionsstrümpfe ließen sich tiefe Venenthrombosen bei Schlaganfall-Patienten in nicht unwesentlichem Ausmaß reduzieren. Falls also Strümpfe – und diese Frage ist nach den negativen Ergebnissen von CLOTS-1 (Oberschenkel- vs. keine Strümpfe) durchaus noch nicht endgültig geklärt – dann bis zur Hüfte. Da die Schlaganfall-Akutversorgung immer anspruchsvoller und aufwändiger wird, sollte auch diese, für den Patienten durchaus wichtige „Kleinigkeit“ beachtet werden.

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x