Asylsuchende in Sardinien

Neuro-Depesche 3/2017

UN-Konvention egal?

Über die Unterbringung und Betreuung traumatisierter Asylsuchender auf Sardinien berichtet ein Forschungsteam unter Einschluss deutscher Experten.

Unter 860 über das Mittelmeer geflüchteten und in drei sardinischen Lagern untergebrachten Menschen zeigte sich eine hohe Rate an posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS). Im Screening mit der Short Screening Scale for Post Traumatic Stress Disorder, K6, zeigten 190 (22,1%; 38,5 ± 12,9 Jahre alt; 22,6% Frauen) ein PTBS-Zeichen. Eine klinische PTBS wurde bei 7,6% diagnostiziert, eine Depressions- oder Bipolarstörung bei 8,7%.
Nach dreimonatiger Behandlung hatten nur 51 dieser Personen (26,8%) das Lager verlassen. Unter den übrigen gab die Hälfte an, zu Verwandten im nördlichen Europa reisen zu wollen. Insgesamt zeigte nur eine Minderheit von 8,3% der Betroffenen nach CGI-S (≤ 2 Punkte) eine relevante Besserung.
Gerade bei Patienten mit einer PTBS könnte es sehr wichtig sein, mit Verwandten in stabilen Verhältnissen leben zu können, so die Autoren. Unter diesem Aspekt scheint die Dublin- Vereinbarung (Asylbeantragung und Verbleiben im ersten erreichten EU-Land) mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht vereinbar zu sein. JL
Quelle:

Carta MG et al: Human rights of asylum seekers with psychosocial disabilities in Europe. Clin Pract Epidemiol Ment Health 2016; 12: 64-6

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