Seit dem 1. Juni 2016 gilt ein neuer Erstattungsbetrag für Safinamid (Xadago®), auf den sich die Firma Zambon und der GKV-Spitzenverband geeinigt haben. Damit ist also auch zukünftig die Verordnungsfähigkeit dieses Parkinson- Medikaments im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung sichergestellt. Safinamid wird bei Parkinson-Patienten im mittleren bis späten Stadium als Add-on zu Levodopa (allein oder in Kombination mit weiteren Präparaten) eingesetzt. Safinamid verlängert durch die selektive und reversible Hemmung der Monoaminooxidase B (MAO-B) die dopaminerge Wirkung und hemmt gleichzeitig durch die Blockade der spannungsabhängigen Natrium- und Kalziumkanäle die Glutamatausschüttung. Der duale Wirkmechanismus ermöglicht eine ausgewogene langfristige Kontrolle sowohl nicht-motorischer und motorischer Symptome als auch motorischer Komplikationen.
Pharma Neu
Neuro-Depesche 7-8/2016
Safinamid: Einigung über Erstattungsbetrag
ICD-Codes:
G20