Irreversibler Hirnfunktionsausfall („Hirntod")

Neuro-Depesche 3/2016

Neue Richtlinien machen die Diagnose sicherer

Beim ANIM 2016 wurden u. a. auch die Erfahrungen mit der seit 100 Tagen in der Praxis geltenden Richtlinie zur Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls diskutiert. Prof. Andreas Ferbert, Kassel, 1. Vizepräsident der DGNI und Mitglied des Arbeitskreises des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer, der die Richtlinie überarbeitet hat: „Die Richtlinie soll dabei helfen, dass leichte Fahrlässigkeiten ausgeschlossen werden. Grobe Fahrlässigkeiten lassen sich aber auch durch eine solche Richtlinie nicht vermeiden“, so Ferbert. Sein Fazit: „Wir haben die Diagnose noch etwas sicherer gemacht.“

Hier einige Auszüge aus dem im Rahmen des Kongresses geführten Interviews.*
   Warum ist es so wichtig, dass nach der neuen Regelung nun immer ein Neurologe oder ein Neurochirurg diese Feststellung durchführen müssen?
Ferbert: Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erfolgt in drei Stufen: Voraussetzung ist sowohl nach der bislang gültigen als auch nach der fortgeschriebenen Richtlinie der zweifelsfreie Nachweis einer akuten schweren primären oder sekundären Hirnschädigung sowie der Ausschluss reversibler Ursachen. In einem zweiten Schritt müssen alle in den Richtlinien geforderten klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden. Danach muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome bestätigt werden. Die neurologische Untersuchung selbst ist nicht sehr schwierig, sie könnte auch von einem Internisten durchgeführt werden. Der schwierigere Teil ist die Prüfung der Voraussetzungen. Liegt z. B. eine schwere Hirnschädigung vor oder besser: erklärt die diagnostizierte Erkrankung die Schwere der klinischen Hirnschädigung? Als Beispiel: Jemand hat ein Schädelhirntrauma und liegt nun in einem tiefsten Koma und es sieht aus, als müsste man nun den Hirntod diagnostizieren. Grundsätzlich kann man sagen, dass das Schädel-Hirn-Trauma die häufigste Ursache ist, die zum Hirntod führt. Ein Blick auf das CT lässt eine Kontusion erkennen, die aber zu klein ist, um den Hirntod verursacht zu haben. Nun stellt sich die Frage, ob der Patient sich z. B. intoxikiert hat, aufgrund dieser Intoxikation gestürzt ist und sich dabei eine leichte Schädel-Hirn-Verletzung zugezogen hat. Nun ist er also nicht hirntot, sondern „nur“ intoxikiert. Die Voraussetzungen für die Hirntoddiagnostik wären also in diesem Fall nicht erfüllt, und sie darf entsprechend auch nicht durchgeführt werden.
   Inwiefern hat sich die Dokumentation verändert?
Ferbert: Wenn Problemfälle aufgetreten sind, ging es selten um die Frage, ob der Hirntod fälschlicherweise diagnostiziert wurde. Vielmehr war es immer besonders kritisch, dass die Untersuchungen nicht in der korrekten zeitlichen Abfolge durchgeführt wurden. Die Hirntoddiagnostik muss bspw. inkl. Apnoetest zuerst klinisch abgeschlossen sein, bevor ein Zusatzverfahren erfolgt. Bislang war die Abfolge noch nicht so eindeutig formuliert. Auch wenn es bereits unzulässig war, bestand trotzdem ein gewisser Freiraum bspw. das EEG dem Apnoetest vorzuziehen. Nun ist ganz klar und unmissverständlich festgelegt, was wann erfolgen muss, um eine Hirntoddiagnostik durchführen zu können.
  Glauben Sie, dass die neue Richtlinie entscheidend zur Sicherung der Hirntoddiagnostik beitragen wird und Restzweifel ausräumen kann?
Ferbert: Ich denke ja. Allerdings glaube ich auch, dass die Diagnostik früher bereits sicher war. Bei den Fällen, zu denen die Diskussionen aufkamen, ging es nicht darum, dass die Diagnose falsch war, sondern vielmehr, dass die vorgeschriebene Reihenfolge der Untersuchungen nicht eingehalten wurde. Insofern haben wir das Verfahren gesichert, damit künftig diese Zweifel nicht mehr aufkommen können. So müssen z. B. nun zwei Fachärzte, davon mindestens ein Neurologe oder Neurochirurg, mit nachweislich langjähriger Erfahrung in der Intensivmedizin die Diagnose stellen – früher gab es nicht einmal die Vorschrift, dass es überhaupt ein Facharzt sein musste.

Quelle:

*Das Interview führte die Pressestelle der DGNI.

Das komplette Interview mit Prof. Dr. Ferbert finden Sie hier.

ICD-Codes: R99

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