Nach der BtmG-Änderung

Neuro-Depesche 4/2017

Cannbinoide qualifiziert einsetzen

Um ihre spastischen Beschwerden und Schmerzen zu lindern, greifen nicht wenige MS-Patienten zu Cannabis, einige durften die Droge sogar selbst anbauen. Am 19. Jan. 2017 hat der Bundestag das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ (BtMG) zur erleichterten Versorgung „schwerkranker“ Patienten mit Cannabis in Form getrockneter Blüten oder Extrakte beschlossen. Welche Chancen, aber auch Gefahren damit für die Patienten und das Gesundheitssystem einhergehen, wurde vor kurzem auf einem Pressegespräch von Almirall in Berlin erörtert.

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