UCB schließt Preisverhandlungen mit GKV-Spitzenverband (GKV-SV) erfolgreich ab

Neuro-Depesche

Briviact® (Brivaracetam) bleibt weiterhin verfügbar

Monheim. 08 Mai 2017. Erstmalig nach Inkrafttreten des Arzneimittel-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) in 2011 konnte für einen Wirkstoff aus dem Indikationsbereich Epilepsie ein Erstattungsbetrag mit dem GKV-SV vereinbart werden. Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Preisverhandlungen steht Brivaracetam (Briviact® ) weiterhin zur Zusatzbehandlung fokaler Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren mit Epilepsie zur Verfügung.

 

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